Wenn Sie etwas verschenken — sei es Geld, eine Immobilie oder ein Auto — könnte Schenkungsteuer, eine Steuer, die auf die Übertragung von Vermögen zwischen lebenden Personen erhoben wird. Auch bekannt als Vermögensübertragungssteuer, gilt sie nicht für jede Gabe, aber oft für solche, die über einen bestimmten Wert hinausgehen. Viele denken, dass Geschenke immer steuerfrei sind. Das ist ein Irrtum. Nur wenn der Wert unter dem persönlichen Freibetrag liegt, zahlen Sie nichts. Und dieser Freibetrag ist nicht gleich für alle: Eltern an Kinder, Ehepartner oder Enkel bekommen unterschiedliche Grenzen. Wer zum Beispiel seinem Kind 400.000 Euro schenkt, muss Steuern zahlen — es sei denn, er nutzt den Freibetrag richtig und verteilt die Schenkung über mehrere Jahre.
Die Steuerfreiheit, der Teil der Schenkung, der steuerlich nicht erfasst wird hängt von der Beziehung zwischen Schenker und Beschenktem ab. Ein Ehepartner hat einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder bekommen 400.000 Euro von jedem Elternteil. Enkel hingegen dürfen nur 200.000 Euro steuerfrei erhalten — und das von jedem Großelternteil. Wer mehr gibt, muss die Differenz versteuern. Die Steuersätze reichen von 7 % bis 50 %, je nach Höhe und Verwandtschaftsgrad. Wichtig: Die Steuerpflicht liegt beim Beschenkten, nicht beim Schenker. Und sie tritt nicht nur bei Bargeld ein — auch Immobilien, Aktien oder sogar eine Autowerkstatt, die Sie übertragen, zählen als Vermögenswerte.
Die Erbschaftsteuer, die auf Vermögensübertragungen nach dem Tod erhoben wird ist eng mit der Schenkungsteuer verbunden. Wenn Sie innerhalb von zehn Jahren vor Ihrem Tod etwas verschenken, wird dieser Betrag bei der Erbschaftsteuer mit eingerechnet. Das bedeutet: Wer eine Immobilie an sein Kind schenkt, um Steuern zu sparen, muss aufpassen. Wenn er innerhalb von zehn Jahren stirbt, zahlt das Kind nicht nur Schenkungsteuer, sondern auch noch mehr Erbschaftsteuer — weil die Schenkung als Vorauszahlung gilt. Viele machen diesen Fehler, weil sie denken, die Schenkung sei abgeschlossen. Sie ist es nicht — zumindest nicht für das Finanzamt.
Was viele nicht wissen: Sie können Schenkungen auch strategisch nutzen, um die Steuerlast zu senken. Ein Paar kann seinem Kind zum Beispiel 800.000 Euro steuerfrei schenken — 400.000 von jedem Elternteil. Und wenn das Kind selbst verheiratet ist, kann das Ehepaar zusätzlich 500.000 Euro an den Schwiegersohn oder die Schwiegertochter geben. Das sind fast 1,3 Millionen Euro, die komplett steuerfrei übertragen werden können — wenn die Regeln richtig angewendet werden. Aber Achtung: Jede Schenkung muss beim Finanzamt gemeldet werden, auch wenn sie steuerfrei ist. Die Meldepflicht gilt ab 2.000 Euro.
Immer wieder tauchen Fragen auf: Was ist mit Geschenken zu Geburtstagen oder Weihnachten? Oder wenn Großeltern Geld für den Studienabschluss geben? Solche Kleinigkeiten gelten als sogenannte "gelegentliche Geschenke" und fallen nicht unter die Schenkungsteuer — solange sie im Rahmen des Normalen bleiben. Ein Fernseher für 1.000 Euro? Kein Problem. Ein Haus? Dann wird’s kompliziert. Die Grenze zwischen persönlicher Geste und Vermögensübertragung ist fließend — und das Finanzamt prüft genau, ob hinter einem "Geschenk" eine strategische Vermögensverlagerung steckt.
Wenn Sie planen, etwas zu verschenken — egal ob ein Auto, ein Grundstück oder 100.000 Euro — dann sollten Sie nicht erst nach der Übertragung nachdenken. Planen Sie im Voraus. Nutzen Sie die Freibeträge. Verteilen Sie über mehrere Jahre. Berücksichtigen Sie die Beziehung. Und fragen Sie nicht nur Ihren Steuerberater, sondern stellen Sie auch die richtigen Fragen: Welcher Freibetrag gilt? Wann läuft er ab? Wird die Schenkung später bei der Erbschaft angerechnet? Die Antworten darauf bestimmen, ob Sie Steuern sparen — oder unerwartet eine hohe Rechnung bekommen.
Im Folgenden finden Sie Artikel, die genau diese Themen aufgreifen: von der Kombination von Fördermitteln bis zur Sanierung von Immobilien — alles, was mit Vermögen, Steuern und langfristiger Planung zu tun hat. Hier geht es nicht um Theorie, sondern um konkrete Entscheidungen, die Ihr Geld betreffen.
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