Brandschutztüren sind keine normalen Türen. Sie können im Ernstfall über Leben und Tod entscheiden, denn sie sperren Feuer, Rauch und giftige Gase zuverlässig für einen bestimmten Zeitraum aus. Kein Wunder also, dass der Staat hier besonders genau hinschaut. Nicht nur die Tür selbst braucht eine Zulassung und muss nach bestimmten Normen gebaut werden – auch der Einbau muss genau nach Vorschrift erfolgen. Ein falsch montierter Rahmen, die fehlende Dichtung oder unsachgemäß gesetzte Scharniere? Schon ist der Brandschutz dahin, und die Tür hält im Brandfall vielleicht keine fünf Minuten durch. Solche Fehler passieren nicht selten, wenn Laien oder unerfahrene Handwerker am Werk sind. Deswegen schreibt das Baurecht in Deutschland, Österreich und der Schweiz klar vor, dass nur qualifizierte Fachbetriebe und geschulte Monteure eine Brandschutztür einbauen dürfen.
Viele wissen gar nicht, dass selbst streng geprüfte Produkte bei laienhaftem Einbau ihre Zulassung verlieren. Die Tür erfüllt dann zwar optisch ihren Zweck, doch der Versicherungsschutz kann im Brandfall entfallen – das ist vielen Hausbesitzern oft gar nicht bewusst. Für öffentliche Bauten, Büros, Hotels, Krankenhäuser und Betriebe gibt es sowieso strenge Kontrollen und Nachweispflichten, aber auch private Bauherren haben Verantwortung. Die Brandschutztür muss stets mit Typenschild und allen Zertifikaten eingebaut werden, die Montage muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Doch wie genau funktioniert so eine Zulassung? Es gibt zum Beispiel die DIN 4102 oder die europäische DIN EN 1634-1, nach der Brandschutztüren auf ihre Feuerwiderstandsfähigkeit geprüft werden. Ganz wichtig: In Deutschland unterscheidet man zwischen Feuerschutztüren (T30, T60, T90, je nach Minutenanzahl, wie lange die Tür den Brand abhält) und Rauchschutztüren. Und: Die Anforderungen, wer den Einbau ausführen darf, hängen auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ab. In Bayern etwa muss die Montage durch einen entsprechend gelisteten Betrieb erfolgen, während in Berlin auch besonders geschulte Schreiner beauftragt werden dürfen.
Wer wissen möchte, ob eine Brandschutztür vorgeschrieben ist, kann in die jeweilige Landesbauordnung (LBO) schauen oder direkt bei der örtlichen Bauaufsicht nachhaken. Alles in allem kommt man also nicht drumrum: Um den Brandschutz wirklich sicherzustellen – und auch rechtlich auf der sicheren Seite zu stehen – sollte man den Einbau niemals an Laien oder Hobbyhandwerker vergeben. Das Problem: Es gibt immer noch unseriöse Angebote, die mit dem "günstigen Einbau" werben. Finger weg! Kontrolle und Nachweispflicht liegen beim Gebäudeeigentümer. Wird hier am falschen Ende gespart, kann es teuer werden.
Es reicht nicht, einfach ein paar Jahre im Türengeschäft gearbeitet oder eine handwerkliche Ausbildung abgeschlossen zu haben. Wer in Deutschland eine Brandschutztür einbauen will, braucht ein wirklich solides Fachwissen – und muss dieses auch regelmäßig auffrischen. Die Hersteller der Türen bieten dazu eigene Schulungen an, und es gibt spezielle Kurse von der Handwerkskammer oder dem TÜV. Die Teilnahme wird dann mit einem Zertifikat belegt, das der Betrieb dem Kunden vorzeigen sollte.
Was steht da drin? Beispielsweise, wie man Mauerwerk und Zarge richtig vorbereitet, welche Abdichtungen vorgeschrieben sind, wie die Verankerungen gesetzt und welche Schäume (nur zugelassene!) verwendet werden dürfen. Fehler gibt es leider viele: von zu großen Spaltmaßen zwischen Tür und Rahmen über falsche Scharniere, vergessene Dichtungen oder schlicht unfachmännischer Einbau. Es gibt regelmäßig Kontrollgänge durch Brandschutz-Sachverständige, die gezielt Fehler aufdecken.
Ein weiteres entscheidendes Thema: Die Montage muss stets systemkonform zur Zulassung erfolgen. Nur weil eine Tür ein Prüfzeugnis hat, heißt das noch lange nicht, dass jeder beliebige Einbau erlaubt ist. Der Hersteller gibt oft seitenweise Montageanleitungen vor, die bis hin zur vorgegebenen Schraubenlänge reichen. Wer hier abweicht, riskiert, dass die ganze Konstruktion ungültig ist.
Nicht zu vergessen: Nach dem Einbau wird die Brandschutztür gekennzeichnet. Auf dem Typenschild stehen Hersteller, Zulassung, Widerstandsklasse und Einbaudatum. Wird die Tür später gewartet, repariert oder ausgetauscht, muss das alles sauber dokumentiert sein. Spätestens bei einer Kontrolle durch Feuerwehr oder Versicherer fällt unsauberes Arbeiten sonst ganz schnell auf.
Ein Tipp aus der Praxis: Fragt euren Betrieb ruhig nach Referenzen oder dem Zertifikat für den Einbau von Brandschutztüren. Lasst euch beschreiben, wie die Dokumentation aussieht und wie die Qualitätssicherung abläuft. Wer professionell ist, hat damit kein Problem – und unseriöse Anbieter merkt man spätestens jetzt.
Auch Profis können mal einen schlechten Tag erwischen. Doch bei Brandschutztüren gibt es keinen Spielraum für Pannen, denn schon kleine Fehler können große Folgen haben. Laut einer Fachumfrage aus 2023 ist bei fast jeder dritten Kontrolle irgendetwas nicht ganz sauber montiert worden. Besonders häufige Fehler: Spaltmaße zu groß/schmal, fehlende Dichtungen, falscher Einbauschaum, keine ausreichende Verankerung und unsaubere Durchführungen bei Kabeln oder Rohren.
Was kann man tun? Erstens: Lasst nach der Montage eine Abnahme mit Protokoll machen. Der Handwerksbetrieb sollte beweisen können, dass alle Schritte nach Systemvorschrift gelaufen sind. Gute Anbieter stellen dem Kunden ein Montageprotokoll aus. Darauf stehen zum Beispiel:
Fehlerquelle | Risiko im Brandfall |
---|---|
Falsche Montage/Spaltmaß | Rauch- und Feuerausbreitung |
Vergessene Dichtung | Giftige Gase dringen durch |
Ungeeigneter Montageschaum | Brand kann Konstruktion zerstören |
Nicht zugelassenes Zubehör | Zulassung der Tür ist erloschen |
Fassen wir mal zusammen: Wer wirklich auf Nummer sicher gehen will, lässt Brandschutztüren immer nur vom erfahrenen, zertifizierten Fachbetrieb einbauen. Kontrolliert die Zulassungen, Montageanweisungen und lasst euch die Arbeiten dokumentieren. Denn echte Sicherheit gibt’s eben nur, wenn alles genau passt – ganz besonders bei Türen, die im Ernstfall Leben retten müssen.
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