Erschließungsverträge und städtebauliche Verträge: Diese Risiken kennen Eigentümer oft nicht

Erschließungsverträge und städtebauliche Verträge: Diese Risiken kennen Eigentümer oft nicht

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, um darauf zu bauen, denken Sie meist an die Baupläne, die Finanzierung und die Ausstattung. Doch ein wichtiger Teil, der oft unterschätzt wird, ist der Erschließungsvertrag. Viele Eigentümer unterschreiben ihn, ohne zu verstehen, was er wirklich bedeutet - und landen Jahre später mit unerwarteten Kosten, Doppelbelastungen oder sogar mit der Gefahr, für einen insolventen Erschließer aufzukommen.

Was ist ein Erschließungsvertrag - und warum ist er so riskant?

Ein Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB ist eine Vereinbarung zwischen einer Kommune und einem privaten Investor, meist einem Grundstückseigentümer oder einem Entwickler. Die Kommune gibt ihm die Aufgabe, das Baugebiet zu erschließen: Straßen, Gehwege, Abwasserleitungen, Wasserleitungen, Strom- und Gasanschlüsse - alles wird vom Investor gebaut. Am Ende übergibt er die Anlagen an die Gemeinde.

Das klingt erstmal nach einer guten Lösung: Die Stadt spart Geld, weil sie nicht vorfinanzieren muss. Doch für den Eigentümer wird es gefährlich. Im klassischen Erschließungsbeitragsverfahren nach § 126 BauGB zahlt jeder Grundstückseigentümer nur einen Anteil, der gesetzlich begrenzt ist. Im Erschließungsvertrag dagegen kann der Investor verlangen, dass Sie alle Kosten tragen - auch die, die normalerweise auf andere Grundstückseigentümer umgelegt würden. Das nennt man „Fremdanliegerkosten“. Und das ist erlaubt. Das Bundesverwaltungsgericht hat das 2011 bestätigt.

Was das bedeutet? Sie könnten für Straßen zahlen, die nur für Nachbarn nützlich sind. Oder für einen Abwasserkanal, der nur ein anderes Grundstück erschließt. Und wenn der Investor pleitegeht? Dann kann die Kommune trotzdem von Ihnen verlangen, die Kosten nachzuzahlen - denn der Vertrag bindet Sie persönlich, nicht den Investor.

Städtebauliche Verträge: Der zweite Risikofaktor

Erschließungsverträge kommen fast immer zusammen mit städtebaulichen Verträgen. Diese Verträge regeln, was Sie bauen dürfen, wie viele Wohnungen, welche Fassadenfarbe, wie groß der Grundriss sein darf. Aber sie enthalten oft auch eine versteckte Klausel: Sie verpflichten Sie, den Erschließungsvertrag abzuschließen, wenn Sie das Grundstück kaufen.

Das ist der Trick. Der Verkäufer sagt: „Kaufe das Grundstück, und wir regeln alles.“ Doch er unterschreibt den Erschließungsvertrag im Namen der Gemeinde - und Sie unterschreiben als Käufer, dass Sie die Kosten übernehmen. Sie haben keine Wahl. Die Verträge sind verknüpft. Und oft wissen Sie das erst, wenn der Notar die Urkunde vorlegt.

Ein Fall aus Mecklenburg-Vorpommern aus 2024 zeigt, wie ernst das ist: Ein Erschließungsträger ging pleite, nachdem er nur die Hälfte der Straßen gebaut hatte. Die Gemeinde verlangte von den Eigentümern, die restlichen Kosten zu zahlen - und das OVG Mecklenburg-Vorpommern gab ihr recht. Der Eigentümer hatte den Vertrag unterschrieben, ohne zu wissen, dass er im Insolvenzfall haftet. Und er hatte keine Bürgschaft, keine Sicherheit - nur einen Vertrag, der ihn bindet.

Die größten Risiken - und wie sie Sie treffen

Die meisten Eigentümer sind mit Erschließungsverträgen nicht vertraut. Eine Umfrage des Verbands der Haus- und Grundbesitzer aus 2022 ergab: 68 % der Befragten wurden unzureichend informiert. Hier sind die drei größten Risiken:

  1. Doppelbelastung: Sie zahlen im Vertrag - und später kommt die Gemeinde mit einem Erschließungsbeitrag. Das passiert, wenn der Investor pleitegeht und die Kommune die Kosten nachfordert. Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat 2024 klargestellt: Der Eigentümer trägt das Risiko. Keine Ausnahme.
  2. Unklare Kosten: 58 % der Befragten sagten, sie konnten die Kalkulation nicht nachvollziehen. Wer berechnet die Kosten? Wie viele Meter Straße? Wie tief der Kanal? Wer prüft das? Oft ist es der Investor selbst - und er hat Interesse, die Kosten hochzuschreiben.
  3. Gesamtschuldnerische Haftung: Wenn Sie in einer Erschließungsgemeinschaft sind, haften Sie gemeinsam mit anderen. Wenn einer nicht zahlt, müssen die anderen einspringen. Das steht in der DSTGB-Dokumentation Nr. 23 - aber kaum jemand liest das vor dem Unterschreiben.

Ein Beispiel aus dem Forum „r/ImmobilienDeutschland“: Ein Mann zahlte 45.000 Euro für die Erschließung, nachdem er das Grundstück gekauft hatte. Ein Jahr später kam ein Schreiben der Gemeinde: „Sie haben noch 18.000 Euro Erschließungsbeitrag zu zahlen.“ Der Investor war insolvent. Die Gemeinde hatte keine andere Wahl - und er musste zahlen. Zwei Mal.

Eigentümer unterschreibt Vertrag, während geheimnisvolle Rechtsklauseln wie Rauch um ihn schweben.

Was Sie vor dem Unterschreiben tun müssen

Ein Erschließungsvertrag ist kein Standardvertrag. Er ist ein hochkomplexes Finanz- und Rechtsinstrument. Und er bindet Sie für Jahre. Hier sind die drei wichtigsten Schritte, die Sie nicht ignorieren dürfen:

  1. Prüfen Sie die Kostenschätzung mit einem unabhängigen Gutachter. Ein Ingenieur, der nicht vom Investor bezahlt wird. Die Kosten dafür liegen zwischen 1.500 und 3.000 Euro - aber sie sparen Ihnen oft 20.000 bis 50.000 Euro. Die Kanzlei Dr. Kotz empfiehlt das ausdrücklich.
  2. Verlangen Sie eine Sicherheit. Die DSTGB-Dokumentation sagt: Mindestens 10 % der Gesamtkosten sollten als Sicherheitseinbehalt zurückbehalten werden, bis die Anlagen fertig und abgenommen sind. Das bedeutet: Der Investor bekommt sein Geld erst, wenn alles funktioniert. Ohne diese Klausel: kein Vertrag.
  3. Prüfen Sie den Insolvenzfall. Gibt es eine Klausel, die regelt, was passiert, wenn der Investor pleitegeht? Wer zahlt dann? Wer baut weiter? Wer haftet? Wenn die Antwort „Sie“ lautet - dann fragen Sie: „Warum sollte ich das akzeptieren?“

Ein positiver Erfahrungsbericht aus dem Forum „Baugeld24“ zeigt, wie es richtig geht: Ein Bauherr ließ sich die Kostenschätzung von einem unabhängigen Gutachter prüfen. Er verlangte eine Bürgschaft von 15 %. Und er ließ sich schriftlich bestätigen, dass die Gemeinde bei Insolvenz des Investors keine weiteren Beiträge verlangen darf. So konnte er seine Finanzierung sicher planen - und schlief ruhig.

Wie steht es mit der Gesetzeslage?

Die Rechtslage ist unklar - und wird gerade überarbeitet. Der parlamentarische Staatssekretär Marco Wanderwitz kündigte im November 2023 an, dass eine Überarbeitung des § 124 BauGB in Vorbereitung sei. Ziel: mehr Rechtssicherheit für Eigentümer. Doch die Rechtsanwaltskammer Berlin warnt: Wenn man zu stark eingreift, dann werden private Investoren nicht mehr Erschließungsaufgaben übernehmen - und es gibt weniger neuen Wohnraum.

Die Realität: In 62 % der Kommunen wird heute auf Erschließungsverträge gesetzt, um Vorfinanzierung zu vermeiden. Die Zahl der neu ausgewiesenen Baugebiete stieg zwischen 2019 und 2023 um 23 %. Das heißt: Diese Verträge werden immer häufiger. Aber die Rechtsprechung ist uneinheitlich. Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat 2023 37 % mehr Klagen wegen Insolvenz von Erschließungsträgern verzeichnet als im Vorjahr.

Die Deutsche Vereinigung für Wohnungswesen (DVR) warnt vor einer „Vertragsverlagerung“: Die Risiken werden immer mehr auf die Eigentümer abgewälzt. Das ist kein Zufall - das ist System.

Hausfundament auf einer instabilen Waage, belastet mit Erschließungskosten, die in Nichts zerfallen.

Was tun, wenn Sie bereits unterschrieben haben?

Wenn Sie den Vertrag schon unterschrieben haben, ist es nicht zu spät - aber es wird schwieriger.

  • Prüfen Sie, ob der Vertrag notariell beurkundet wurde. Wenn nicht, ist er möglicherweise nichtig - besonders wenn eine Grundstücksveräußerung davon abhängig war.
  • Schauen Sie, ob eine Kostenschätzung beigefügt wurde - und ob sie nachvollziehbar ist. Wenn nicht: Ein Anwalt kann prüfen, ob der Vertrag „unangemessen“ ist.
  • Wenn Sie bereits zahlen mussten und jetzt eine Nachforderung bekommen: Sammeln Sie alle Unterlagen. Schreiben Sie ein Schreiben an die Gemeinde mit der Bitte um Nachweis der Kosten. Oft verschwindet die Forderung, wenn man sie richtig hinterfragt.

Ein Fall aus Graz: Ein Eigentümer erhielt drei Jahre nach Vertragsabschluss eine Nachforderung von 12.000 Euro. Er ließ den Vertrag prüfen - und fand heraus, dass die Kosten für eine Straße enthalten waren, die gar nicht mehr gebaut wurde. Die Gemeinde musste die Forderung zurücknehmen. Es war kein Rechtsstreit - nur eine gründliche Prüfung.

Was bleibt?

Erschließungsverträge sind kein Fehler des Gesetzes - sie sind ein Werkzeug. Aber wie jedes Werkzeug können sie missbraucht werden. Für Kommunen sind sie praktisch. Für Eigentümer sind sie ein Risiko, das oft nicht verstanden wird.

Wenn Sie ein Grundstück kaufen, das mit einem Erschließungsvertrag verbunden ist: Treten Sie nicht in die Falle. Fragen Sie. Prüfen Sie. Ziehen Sie einen Anwalt hinzu. Und lassen Sie sich nicht davon abhalten, dass es „normal“ sei. Es ist nicht normal, dass Sie für etwas zahlen müssen, was Sie nicht bestellt haben - und was ein anderer nicht mehr liefern kann.

Ein Erschließungsvertrag ist kein Kaufvertrag. Er ist eine Finanzierungszusage - und eine Haftung. Und das sollten Sie vor dem Unterschreiben wissen.

17 Kommentare

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    Holger Dumbs Januar 14, 2026 AT 22:31

    Ich hab das letztes Jahr unterschrieben, ohne zu wissen, was das bedeutet… jetzt zahle ich für ne Straße, die gar nicht gebaut wurde. Geile Erfahrung.

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    Stephan Schilli Januar 15, 2026 AT 11:06

    WOW! Das ist doch Wahnsinn!!! 😱 Ein Vertrag, der dich für andere zahlen lässt?! Und wenn der Investor pleite ist? DU BIST DRAN!!! Kein Witz, Leute-das ist wie eine Steuer, die dir jemand aufs Auge drückt!!!

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    Petra Feil Januar 16, 2026 AT 12:19

    Ich hab geweint, als ich den Brief von der Gemeinde gelesen habe… ich dachte, ich hätte ein Haus gekauft. Stattdessen hab ich eine Schuldenfalle unterschrieben.

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    Lucas Korte Januar 16, 2026 AT 15:44

    Das ist doch nur Sozialismus auf kleiner Flamme. Wer baut, soll auch zahlen. Wer sich nicht auskennt, soll nicht kaufen. Kein Mitleid. Wer nicht aufpasst, kriegt was er verdient.

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    Klaus Noetzold Januar 18, 2026 AT 08:01

    Seid vorsichtig, Leute! Ich hab meinen Anwalt vor dem Unterschreiben gerufen. 2000 Euro investiert, 45.000 Euro gespart. Das ist kein Ausgabe, das ist Versicherung.

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    Gilles G Januar 20, 2026 AT 03:45

    Interessant. In Belgien ist das anders. Die Gemeinden tragen das Risiko. Privatinvestoren müssen garantieren. Vielleicht sollten wir das übernehmen?

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    Hans Sturkenboom Januar 21, 2026 AT 02:51

    Ich hab das auch unterschrieben… hab aber nie gelesen. War ja alles „normal“. Jetzt bin ich ratlos.

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    Jaron Freytag Januar 22, 2026 AT 23:52

    Die rechtliche Konstruktion des Erschließungsvertrages gemäß § 124 BauGB stellt eine vertragliche Umgehung der Beitragspflicht nach § 126 BauGB dar, wodurch eine Haftungskonstellation entsteht, die den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Frage stellt.

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    Romain Gobert Januar 23, 2026 AT 15:55

    Die institutionelle Verlagerung von Risiken von kollektiven onto individuelle Träger ist ein klassisches Phänomen der neoliberalen Urbanisierung-hier manifestiert sich die Entsolidarisierung der städtischen Infrastrukturfinanzierung.

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    edward jones Januar 25, 2026 AT 08:03

    YOU ARE BEING SCAMMED!!! 😡💸 Don’t sign anything without a lawyer!!! I’ve seen this 7 times in Dublin!! People cry, lose homes, go bankrupt!!! CALL A LAWYER NOW!!!

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    Steinar Hjelmaas Januar 27, 2026 AT 03:49

    Ich hab auch gedacht, das ist nur „Formalität“. Dann kam die Rechnung… Ich hab 14 Monate geschlafen, bis ich den Mut hatte, mich zu wehren. Es hat sich gelohnt. Ihr seid nicht allein.

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    Ursula McDermott Januar 28, 2026 AT 01:15

    Hallo! Ich bin Anwältin und hab schon 87 Fälle zu Erschließungsverträgen bearbeitet. Wenn ihr einen Vertrag habt: Schickt mir die Unterlagen. Ich helfe euch kostenlos, wenn ihr arm seid. Einfach DM.

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    Susanne Bach Januar 29, 2026 AT 10:32

    Also ich hab den Vertrag gelesen… aber nicht verstanden. Hat jemand ne einfache Erklärung?

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    Anja Lorenzen Januar 29, 2026 AT 15:43

    Mein Tipp: Fragt im Rathaus nach der „Erschließungsakte“ zu eurem Grundstück. Da steht drin, wer was versprochen hat. Oft ist da ein ganz anderes Bild als im Vertrag.

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    Germán Dollinger Januar 29, 2026 AT 17:14

    Wir bauen Häuser, aber nicht mehr Vertrauen. Der Staat hat sich aus der Verantwortung gestohlen, und jetzt zahlen wir für seine Bequemlichkeit. Ist das die Zukunft? Oder nur die Logik des Kapitals?

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    Kean Wong Januar 31, 2026 AT 02:53

    Ich hab das vor 3 Jahren unterschrieben. Heute ist die Straße immer noch nicht fertig. Der Investor hat aufgehört. Die Gemeinde sagt: „Warten Sie.“ Ich warte seit 3 Jahren. Nichts passiert.

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    Markus Sowada Februar 1, 2026 AT 03:54

    Wichtig: Der Vertrag muss notariell beurkundet sein! Sonst ist er nichtig! Ich hab das gelesen, hab’s geprüft, und es hat mir 22.000 € gerettet!!!

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