Wenn Ihre neue Tür nicht mehr richtig schließt, die Wand nach der Sanierung schimmelt oder der Estrich rissig wird – dann geht es um Mängelhaftung, die rechtliche Verpflichtung des Bauunternehmers, für Fehler in der Ausführung oder den verwendeten Materialien einzustehen. Auch bekannt als Gewährleistung, ist sie Ihr wichtigster Schutz, wenn etwas schiefgelaufen ist – vorausgesetzt, Sie kennen die Regeln.
Die Gewährleistung, die gesetzliche Verpflichtung des Handwerkers, Mängel innerhalb einer bestimmten Frist zu beheben gilt mindestens zwei Jahre ab Übergabe. Bei Gebäuden kann sie bis zu fünf Jahre laufen – besonders, wenn es um tragende Elemente geht. Doch viele wissen nicht: Der Bauherr muss den Mangel rechtzeitig und schriftlich anmelden. Ein Telefonat reicht nicht. Ein Foto mit Datum, eine E-Mail mit klarem Hinweis auf den Fehler – das ist der Anfang. Ohne Nachweis verlieren Sie Ihre Rechte. Und nein, der Handwerker kann nicht einfach sagen: „Das ist normal.“ Wenn es nicht nach DIN oder Vertrag ist, ist es ein Mangel.
Die Baufehler, abweichende Ausführung, die den vertraglich vereinbarten Zustand nicht erreicht kommen oft unerwartet. Sperrholz statt Gipskarton? Das ist kein kleiner Fehler – das ist ein Brandschutzverstoß. Eine Dampfsperre im Bad falsch eingebaut? Dann wird die Wand feucht, und der Schimmel kommt. Solche Mängel sind kein Zufall, sondern Folge von unqualifizierter Arbeit oder falscher Planung. Und hier kommt die Bauvertrag, der rechtliche Rahmen, der Leistung, Materialien und Haftungsfristen genau festlegt ins Spiel. Ohne klare Vertragsbedingungen wird es schwierig, den Schadensersatz zu fordern. Was steht drin? Welche Materialien waren vereinbart? Wer hat die Baupläne genehmigt? Diese Fragen entscheiden darüber, ob Sie den Fehler selbst beheben müssen – oder ob der Handwerker zahlt.
Und dann ist da noch der Schadensersatz, die Entschädigung für Folgeschäden, die durch einen ursprünglichen Mangel entstanden sind. Wenn ein fehlerhaft eingebautes Fenster zu Feuchtigkeitsschäden in der Wand führt, die dann die Holztreppen beschädigen – dann zahlt der Verantwortliche nicht nur für das Fenster, sondern auch für die Treppe. Viele unterschätzen das. Sie reparieren den ersten Fehler, vergessen die Folgen – und verlieren Geld. Dokumentieren Sie alles: Fotos, Gutachten, Rechnungen. Ein Gutachten vom Sachverständigen ist oft der Schlüssel, um den Schadensumfang nachzuweisen.
In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie Mängelhaftung in der Praxis funktioniert – von falschen Materialien im Trockenbau bis zu versteckten Baufehlern im Denkmalschutz. Sie lernen, wie Sie Fehler erkennen, rechtzeitig reagieren und Ihre Ansprüche durchsetzen – ohne teure Anwälte oder monatelange Streitigkeiten. Es geht nicht darum, jemanden zu beschuldigen. Es geht darum, Ihre Investition zu schützen – und zu verhindern, dass Sie für die Fehler anderer bezahlen.
Garantie und Gewährleistung nach einer Renovierung sind rechtlich unterschiedlich. Die Gewährleistung ist gesetzlich und gilt 5 Jahre, die Garantie ist freiwillig und oft eingeschränkt. Wer den Unterschied kennt, kann seine Rechte durchsetzen.
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