Kombination von Fördermitteln: Was erlaubt ist und was nicht

Kombination von Fördermitteln: Was erlaubt ist und was nicht

Stell dir vor, du willst dein Haus sanieren, eine neue Heizung einbauen und gleichzeitig die Dämmung verbessern. Du hast gehört, dass du dafür Geld vom Staat bekommst - aber wie viel? Und kannst du auch noch andere Förderungen dazu nehmen? Viele Menschen denken: Je mehr Geld vom Staat, desto besser. Doch die Realität ist komplizierter. Fördermittel kombinieren ist nicht einfach nur eine Frage der Gier nach Zuschüssen. Es ist ein rechtliches und administratives Labyrinth, das genau gekannt werden muss, sonst verlierst du nicht nur Zeit - sondern auch dein Geld.

Was ist überhaupt erlaubt?

Grundsätzlich darfst du verschiedene Fördermittel kombinieren - aber nur, wenn sie für unterschiedliche Dinge zahlen. Du kannst nicht zwei Zuschüsse für dieselbe Heizung bekommen. Das nennt man Doppelförderung, und das ist streng verboten. Aber du kannst zum Beispiel den BAFA-Zuschuss für die Wärmepumpe nehmen und gleichzeitig einen KfW-Kredit für die neue Dämmung. Beides ist erlaubt, weil es zwei separate Maßnahmen sind.

Das gilt besonders für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Hier gibt es klare Regeln: Du kannst nur einen Antrag pro Maßnahme stellen - entweder bei BAFA (Zuschuss) oder bei der KfW (Kredit). Aber du kannst mehrere Maßnahmen gleichzeitig fördern lassen. Beispiel: Du tauschst die Heizung aus (BAFA-Zuschuss) und dämmst die Fassade (KfW-Kredit). Beides ist erlaubt, solange die Gesamtförderhöhe nicht über die förderfähigen Kosten hinausgeht.

Ein häufiger Fehler: Menschen denken, sie könnten den BAFA-Zuschuss und die steuerliche Förderung für energetische Sanierungen (Energieeinsparverordnung, Energieeinsparverordnung) gleichzeitig nutzen. Das ist nicht erlaubt. Die Steuerförderung zahlt dir später über deine Einkommensteuer - aber sie ersetzt nicht den Zuschuss. Du musst dich entscheiden: entweder Zuschuss oder Steuervorteil. Beides geht nicht.

Was ist streng verboten?

Doppelförderung ist das größte Risiko. Wenn du für dieselbe Maßnahme zwei Zuschüsse beantragst - etwa für dieselbe Heizung bei BAFA und bei der L-Bank - wird dein Antrag abgelehnt. Und das nicht nur, weil du keinen Zuschuss bekommst. Du musst auch mit einer Rückforderung rechnen, wenn die Prüfung später feststellt, dass du zu viel bekommen hast. Das passiert öfter, als man denkt. Viele Antragsteller merken erst nach Monaten, dass sie einen Fehler gemacht haben.

Ein weiteres Verbot: Du darfst keine Fördermittel kombinieren, die aus derselben Quelle kommen und dieselbe Leistung abdecken. Beispiel: Wenn du eine Öko-Regelung aus der Landwirtschaft in Anspruch nimmst, die dir für die Begrünung deiner Fläche zahlt, kannst du dafür nicht noch eine AUKM-Prämie bekommen. Die Leistung - also die Begrünung - darf nur einmal bezahlt werden. Die Behörden prüfen das genau. Du musst also genau wissen: Was genau wird gefördert? Und was ist schon abgedeckt?

Auch bei Stipendien gibt es klare Grenzen. Das Deutschlandstipendium kannst du nicht mit der Studienstiftung des deutschen Volkes kombinieren. Beide zahlen für Leistung und Studienförderung - also doppelt. Aber du kannst das Deutschlandstipendium mit ERASMUS kombinieren, weil ERASMUS für Auslandsaufenthalte zahlt - das ist eine andere Leistung. Und du kannst auch ein e-fellows-Stipendium mit einem sozialen Stipendium nehmen, weil das e-fellows-Stipendium keine Lebenshaltungskosten übernimmt, sondern nur Bildungsangebote fördert.

Wie viel Geld kannst du insgesamt bekommen?

Es gibt Obergrenzen - und die sind oft niedriger, als man denkt. Bei der BEG-Förderung für Gebäude kannst du maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen. Wenn du zusätzlich eine Landesförderung willst, ist das meist nicht möglich. In Baden-Württemberg etwa zahlt die L-Bank nur, wenn du keine anderen Bundes- oder Landesfördermittel für dasselbe Projekt nutzt. Und selbst wenn du nur einen Zuschuss nimmst, gibt es eine Höchstgrenze: Bei Klimaschutz-Plus der L-Bank sind das 30 Prozent der Kosten, höchstens 200.000 Euro pro Unternehmen.

Bei Existenzgründern ist die Regel klar: Der ERP-Gründerkredit StartGeld von der KfW kann mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden - aber nur bis zu einer Gesamtsumme von 100.000 Euro. Wenn du 80.000 Euro von der KfW bekommst, kannst du noch 20.000 Euro von der ILB hinzubekommen. Mehr nicht. Und das gilt für alle öffentlichen Fördermittel zusammen - egal, ob sie von Bund, Land oder EU kommen.

Ein weiterer Punkt: Die EU-De-minimis-Regel. Sie besagt, dass ein Unternehmen in drei Jahren maximal 200.000 Euro an kleinen Beihilfen (De-minimis) erhalten darf - und das weltweit. Das heißt: Wenn du in Österreich eine Förderung bekommst, zählt das auch dazu. Du musst also alle Förderungen deines Unternehmens über die letzten drei Jahre im Blick haben. Wer das vergisst, läuft Gefahr, die Grenze zu überschreiten - und dann muss er das ganze Geld zurückzahlen.

Puzzle mit Zuschuss- und Kreditstück, die passen, während Steuervorteil abgelehnt wird.

Praktische Tipps: So vermeidest du Fehler

1. Prüfe immer die konkrete Richtlinie. Jede Förderung hat ihre eigenen Regeln. Die BAFA-Merkblätter, die KfW-Richtlinien, die L-Bank-Programme - alle sind anders. Lies sie nicht nur, sondern verstehe sie. Such dir die Abschnitte „Kombination mit anderen Fördermitteln“ heraus.

2. Verwende einen Energieeffizienz-Experten (EEE). Bei der BEG-Förderung ist das für viele Maßnahmen Pflicht. Der Experte prüft, ob deine Maßnahmen tatsächlich als separate Einzelmaßnahmen gelten. Er hilft dir auch, die Anträge korrekt zu stellen - und vermeidet später Ärger.

3. Halte alle Nachweise bereit. Rechnungen, Verträge, Baupläne, Gutachten - alles muss sauber dokumentiert sein. Wenn du später fragst, warum du keine Förderung bekommst, ist oft die Antwort: „Keine Nachweise.“

4. Frage vorher, nicht nachher. Viele Leute warten, bis sie den Antrag gestellt haben, dann merken sie, dass sie einen Fehler gemacht haben. Rufe bei der Förderstelle an. Schreib eine E-Mail. Frag: „Kann ich X mit Y kombinieren?“ Die meisten Stellen antworten innerhalb von 2-3 Werktagen. Das spart dir Monate und Tausende Euro.

5. Vermeide parallele Anträge. Ein Nutzer berichtete auf Reddit, dass er zwei Anträge - BAFA und KfW - gleichzeitig gestellt hat, weil er dachte, die Maßnahmen seien unterschiedlich. Sechs Monate später kam die Ablehnung. Er musste den Zuschuss zurückzahlen. Das kann dir passieren - und es ist kein Einzelfall.

Wo findest du die richtigen Infos?

Die Förderdatenbank (www.foerderdatenbank.de) ist dein bester Freund. Sie listet über 1.200 Förderprogramme auf - von Bund, Ländern und EU. Du kannst nach Thema filtern: „Gebäude“, „Energie“, „Existenzgründung“. Und sie zeigt direkt an, ob Kombinationen erlaubt sind.

Bei der BAFA und der KfW gibt es eigene Merkblätter. Die sind nicht immer leicht zu lesen - aber sie sind verbindlich. Die L-Bank hat klare PDFs mit Beispielrechnungen. Und für Stipendien: e-fellows.net oder die Website der Studienstiftung sind verlässlich.

Vermeide Foren wie Reddit oder Facebook-Gruppen als Hauptquelle. Da wird viel falsch erzählt. Ein Nutzer schrieb: „Ich hab’s gemacht, und es hat funktioniert.“ Aber er hat nicht gesagt, dass er nachträglich 15.000 Euro zurückzahlen musste.

Architektonische Skizze eines Hauses mit farbcodierten Sanierungsmaßnahmen und verbotener Doppelförderung.

Was ändert sich 2025?

Die EU-Kommission arbeitet an einer Vereinfachung. Die De-minimis-Verordnung wurde 2023 angepasst - die Obergrenzen wurden leicht erhöht, und die Regeln für kleine Unternehmen wurden klarer. Aber der „Förderföderalismus“ bleibt. Jedes Land hat seine eigenen Regeln, jeder Bundesschlüssel seine eigenen Ausnahmen.

Ein neuer Trend: Mehr sektorenübergreifende Programme. Zum Beispiel: Ein Programm, das Energieeffizienz, Elektromobilität und Dämmung in einem Antrag kombiniert. Das wird die Zukunft sein - aber bis dahin musst du dich durch das Labyrinth kämpfen.

Der Bundesrechnungshof warnt seit 2023 vor systematischen Fehlanreizen. Wenn die Regeln zu kompliziert sind, nutzen viele Menschen sie nicht - oder sie machen Fehler. Das kostet den Staat Geld - und dich auch.

Was ist der Schlüssel zum Erfolg?

Nicht das größte Förderpaket. Sondern die richtige Kombination. Du musst nicht alles nehmen. Du musst nur das Richtige nehmen - und das richtig machen. Ein gut geplanter Mix aus Zuschuss, Kredit und Steuervorteil kann mehr bringen als drei Zuschüsse, die sich gegenseitig ausschließen.

Denk daran: Fördermittel sind kein Geschenk. Sie sind eine Investition des Staates - und er will, dass sie effizient eingesetzt werden. Wer das versteht, kriegt das Geld. Wer es nicht versteht, verliert es.

Kann ich BAFA und KfW gleichzeitig nutzen?

Ja, aber nur für unterschiedliche Maßnahmen. Du kannst den BAFA-Zuschuss für die Wärmepumpe und den KfW-Kredit für die Dämmung kombinieren. Aber du darfst nicht für dieselbe Maßnahme zwei Anträge stellen - entweder BAFA oder KfW. Eine doppelte Antragstellung für dieselbe Heizung ist verboten.

Darf ich die steuerliche Förderung mit einem Zuschuss kombinieren?

Nein. Für energetische Sanierungen kannst du entweder den BAFA-Zuschuss oder die steuerliche Förderung (über die Einkommensteuer) nutzen - aber nicht beide. Beides ist eine Form der Förderung für dieselbe Leistung. Die Finanzämter prüfen das genau - und bei Doppelförderung musst du das Geld zurückzahlen.

Wie hoch ist die maximale Förderhöhe bei Gebäudesanierungen?

Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kannst du maximal 60 Prozent der förderfähigen Kosten bekommen. Das gilt für Zuschüsse. Kredite zählen nicht dazu, aber sie dürfen die Gesamtkosten nicht überschreiten. Wenn du zusätzlich Landesförderung willst, ist das meist nicht möglich - die meisten Länder schließen das aus.

Kann ich Fördermittel aus Österreich und Deutschland kombinieren?

Ja - aber mit Vorsicht. Die EU-De-minimis-Regel gilt europaweit. Das bedeutet: Alle Beihilfen, die dein Unternehmen in den letzten drei Jahren erhalten hat - egal aus Deutschland, Österreich oder sonst wo - zählen zusammen. Die Gesamtsumme darf 200.000 Euro nicht überschreiten. Wenn du in Österreich eine Förderung bekommst, musst du das in Deutschland angeben.

Was passiert, wenn ich versehentlich doppelt gefördert werde?

Du musst das Geld zurückzahlen - plus Zinsen. Die Behörden prüfen Anträge oft erst Monate später. Wenn sie feststellen, dass du für dieselbe Maßnahme zwei Zuschüsse bekommen hast, senden sie dir eine Rückforderung. Das kann bis zu 20.000 Euro betragen. In schweren Fällen wird das auch als Betrug gewertet - mit möglichen Strafen.

Gibt es eine Liste mit erlaubten Kombinationen?

Nein, es gibt keine zentrale Liste. Jede Förderung hat ihre eigenen Regeln. Die Förderdatenbank (www.foerderdatenbank.de) ist die beste Quelle - sie zeigt für jedes Programm an, ob Kombinationen erlaubt sind. Aber du musst immer die konkrete Richtlinie lesen - nur die ist rechtlich verbindlich.