Pflichtteilsregress: Was Sie über Erbschaftsansprüche und Nachlassregelung wissen müssen

Wenn jemand sein Vermögen zu Lebzeiten verschenkt, kann das später zum Pflichtteilsregress, eine rechtliche Anspruchsmöglichkeit von Erben, die durch Schenkungen ihres Erblassers benachteiligt wurden führen. Es ist kein Bonus, sondern eine Nachzahlungspflicht – und viele wissen nicht, dass sie damit rechnen müssen. Der Pflichtteil, der gesetzlich garantierte Mindestanteil am Nachlass, den Kinder, Ehegatten oder Eltern auch bei Testamenten erhalten bleibt bestehen, egal wie oft oder wie viel der Erblasser zu Lebzeiten verschenkt hat. Wer seinem Kind ein Haus schenkt, kann nicht einfach hoffen, dass der Pflichtteil danach verschwindet. Das Gesetz sieht vor: Wer zu Lebzeiten schenkt, muss damit rechnen, dass der Pflichtteilsberechtigte später verlangt, dass der Wert dieser Schenkung in die Nachlassberechnung einfließt. Das ist der Pflichtteilsregress, ein rechtliches Instrument, das den Erbanspruch nachträglich ausgleicht, wenn Schenkungen den Pflichtteil gefährden.

Das ist kein Fall für Juristen allein. Es betrifft jeden, der sein Erbe plant – egal ob mit Testament, Schenkung oder einfach nur mit gutem Willen. Viele denken, wenn sie ihr Haus an die Kinder übertragen, sind sie sicher. Doch wenn sie später sterben und andere Erben da sind – etwa ein Kind aus erster Ehe oder ein Ehegatte – dann kann der Pflichtteilsregress plötzlich zur Belastung werden. Die Kinder müssen dann nicht nur das Haus behalten, sondern auch noch Geld zurückzahlen, wenn der Wert der Schenkung den Pflichtteil übersteigt. Das passiert oft, wenn die Schenkung nicht mit dem Nachlass verrechnet wird. Und wer glaubt, das sei nur ein Problem bei großen Vermögen, irrt. Auch bei einem einfachen Einfamilienhaus mit 300.000 Euro Wert kann der Regress Tausende Euro auslösen. Der Nachlass, alle Vermögenswerte eines Verstorbenen, einschließlich Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre wird nicht nur aus dem Bankkonto oder der Immobilie berechnet, sondern auch aus den Geschenken, die der Verstorbene vor dem Tod gemacht hat. Die Frist: zehn Jahre. Alles, was innerhalb dieser Zeit verschenkt wurde, zählt. Und wer denkt, er könne das mit einem einfachen Testament umgehen, liegt falsch. Ein Testament kann den Pflichtteil nicht einfach abschaffen – nur den Überschuss verteilen. Der Pflichtteil bleibt.

Deshalb ist die Frage nicht, ob Sie schenken dürfen – sondern wie Sie es so machen, dass es später nicht zu Streit, zu Rückzahlungen oder zu überraschenden Kosten führt. Die meisten Menschen planen ihre Schenkung nur mit dem Blick auf die Gegenwart. Aber der Pflichtteilsregress ist ein Gesetz, das auf die Zukunft ausgerichtet ist. Es gibt Wege, das Risiko zu minimieren – durch klare Vereinbarungen, durch rechtzeitige Beratung, durch die Einhaltung von Fristen. Was Sie hier finden, sind keine abstrakten Gesetzesartikel. Es sind konkrete Fälle, die andere erlebt haben: Wer sein Haus verschenkt hat und plötzlich zahlen musste. Wer dachte, er könne seine Kinder begünstigen, aber den Ehegatten vergaß. Wer den Regress nicht kommen sah, weil er dachte, das sei nur etwas für Reiche. Hier geht es um echte Situationen – mit echten Kosten, echten Konflikten und echten Lösungen.