Wenn Sie ein denkmalgeschütztes Gebäude, ein Bauwerk, das aufgrund seiner historischen, architektonischen oder kulturellen Bedeutung gesetzlich geschützt ist. Auch bekannt als Denkmal, es erlaubt nur bestimmte Veränderungen, um den ursprünglichen Zustand zu bewahren. sanieren, dürfen Sie nicht einfach moderne Dämmung einbauen oder Fenster austauschen – die Denkmalschutzbehörde prüft jede Änderung. Doch das bedeutet nicht, dass Sie auf Energieeinsparung verzichten müssen. Die KfW Förderung Denkmal, ein spezielles Förderprogramm der KfW für energetische Sanierungen an geschützten Gebäuden. Auch bekannt als Denkmalschutz-Förderung, es unterstützt Maßnahmen, die denkmalgerecht und energieeffizient sind. gibt es genau dafür. Sie können bis zu 40 % der Kosten erstatten – vorausgesetzt, Sie nutzen Materialien wie Lehmputz, Kalziumsilikat oder Holzfenster mit Wärmeschutzverglasung, die denkmalrechtlich erlaubt sind.
Ein Tilgungszuschuss KfW, ein Zuschuss, der einen Teil Ihres Kredits tilgt und so Ihre monatlichen Raten senkt. Auch bekannt als KfW-Zuschuss, es wird oft mit der Denkmalschutz-Förderung kombiniert. ist dabei besonders attraktiv: Statt nur einen günstigen Kredit zu bekommen, erhalten Sie Geld, das Sie nicht zurückzahlen müssen. Das funktioniert nur, wenn Ihre Sanierung den Anforderungen des Energieeinsparverordnung, eine deutsche Vorschrift, die minimale energetische Standards für Gebäude festlegt. Auch bekannt als EnEV, sie ist die Grundlage für viele Förderprogramme. entspricht – und das ist bei Denkmalen oft schwieriger als bei normalen Häusern. Wichtig ist: Sie brauchen einen Sanierungsfahrplan, ein individuelles Konzept von einem Energieberater, das alle geplanten Maßnahmen und deren Energieeinsparung beschreibt. Auch bekannt als Sanierungskonzept, es ist der Schlüssel zur Förderung. von einem unabhängigen Experten. Ohne diesen Plan bekommen Sie keine Förderung – egal wie gut Ihre Pläne aussehen.
Die meisten Leute denken, dass bei einem Denkmal nur die Fassade geschützt ist. Doch das stimmt nicht. Auch Innendämmung, Fenster, Türen und sogar Treppen unterliegen strengen Regeln. Sie dürfen keine modernen Kunststofffenster einbauen, aber Sie können Holzfenster mit Isolierverglasung bekommen – wenn sie den Originalformen ähneln. Genauso ist Innendämmung mit Lehm oder Kalziumsilikat erlaubt, aber nicht mit Styropor. Die KfW zahlt für all das – wenn Sie es richtig beantragen. In der Sammlung unten finden Sie konkrete Anleitungen, wie Sie die Genehmigung der Denkmalschutzbehörde sicher bekommen, welche Materialien wirklich erlaubt sind, wie Sie Fördermittel kombinieren dürfen und warum viele Sanierungen scheitern, weil sie den falschen Berater wählen. Hier geht es nicht um Theorie – hier geht es um echtes Geld, das Ihnen gehört, wenn Sie die Regeln kennen.
Ein denkmalgeschütztes Haus sanieren ist komplex, aber lohnend. Erfahren Sie, wie Sie historische Substanz erhalten, modernisieren und mit Fördermitteln die Kosten senken - ohne gegen das Denkmalschutzgesetz zu verstoßen.
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