Gewährleistung bei Fenstern, Türen und Toren: Was Sie als Kunde wissen müssen

Wenn Sie neue Gewährleistung, Die gesetzliche Garantie, die dem Kunden bei Mängeln an Bau- oder Lieferleistungen zusteht. Auch bekannt als Gewährleistungsanspruch, ist sie ein zentraler Schutz beim Einbau von Fenstern, Türen oder Toren. Ein Fenster, das nach sechs Monaten nicht mehr dicht hält, eine Tür, die sich nicht mehr richtig schließt, oder ein Tor, das bei Kälte knarrt – das sind keine Kleinigkeiten. Sie sind Mängel, und Sie haben ein Recht darauf, dass sie behoben werden. Die Gewährleistung ist kein Verkaufstrick, sie ist ein Gesetz. Und zwar für alle, die Fenster, Türen oder Tore kaufen – egal ob Neubau, Sanierung oder Austausch.

Die gesetzliche Frist für die Gewährleistung beträgt zwei Jahre ab Übergabe. Das bedeutet: Wenn Ihr neues Fenster nach 14 Monaten beschlägt oder die Türzarge nach acht Monaten Risse bekommt, können Sie verlangen, dass der Handwerker das behebt – kostenlos. Der Hersteller oder die Schreinerei darf nicht einfach sagen: „Das ist normal“ oder „Das ist Abnutzung“. Wenn es ein Baufehler ist, ist es kein Verschleiß. Und wer das behauptet, kennt das Gesetz nicht. Auch wenn Sie die Tür selbst montiert haben, gilt die Gewährleistung. Der Lieferant ist verantwortlich, nicht der Monteur. Und wenn er nicht reagiert? Dann können Sie den Mangel selbst beheben lassen und die Kosten vom Verkäufer verlangen. Das ist kein Streit, das ist Ihr Recht.

Die Gewährleistung deckt nicht nur die Funktion ab, sondern auch die Ästhetik. Ein Holzfenster, das nach einem Jahr ungleichmäßig verfärbt ist, eine Tür mit sichtbaren Leimfugen, die nicht zur Beschreibung passten – das ist kein Schönheitsfehler, das ist ein Mangel. Und es muss behoben werden. Viele Schreinereien bieten zusätzlich eine freiwillige Garantie von fünf oder zehn Jahren an. Das ist nett, aber es ersetzt nicht die gesetzliche Gewährleistung. Die ist immer da. Selbst wenn die Firma pleite geht, bleibt Ihr Anspruch bestehen. Sie müssen nur rechtzeitig handeln. Dokumentieren Sie alles: Fotos, E-Mails, Rechnungen. Ein Mangel, der nach zwei Jahren auffällt, ist meist kein Gewährleistungsfall mehr. Aber wenn er schon nach sechs Monaten sichtbar war und Sie ihn damals gemeldet haben, läuft die Frist erst nach Behebung ab. Das ist wichtig.

Was Sie in dieser Sammlung finden, sind klare, praktische Beispiele aus der Realität: Wie man einen Mangel richtig meldet, warum Gipskarton statt Sperrholz in der Wand eine Gewährleistungsfrage ist, wie ein fehlerhaft verlegter Estrich die Türverstellung beeinflusst, und warum eine Dampfsperre im Bad nicht nur ein Bauteil, sondern ein Garantie-Thema ist. Sie sehen: Gewährleistung ist kein juristischer Begriff, der nur Anwälte verstehen. Sie ist Teil Ihres Alltags als Hausbesitzer. Und wenn Sie wissen, wie sie funktioniert, vermeiden Sie teure Fehler, unnötige Streitigkeiten und unangenehme Überraschungen. Hier finden Sie die Antworten – nicht aus dem Gesetzbuch, sondern aus der Werkstatt, vom Fensterbrett, aus dem Haus.