Barrierereduzierung im Bestand: Türbreiten, Schwellen und Aufzüge richtig planen

Barrierereduzierung im Bestand: Türbreiten, Schwellen und Aufzüge richtig planen

Stellen Sie sich vor, Sie möchten Ihre Wohnung nicht mehr verlassen, weil der Eingangstürschwelle ein Stolperstein ist oder der Aufzug zu eng für Ihren Rollstuhl. Das ist keine hypothetische Zukunftsszenario, sondern die Realität für viele Menschen in Deutschland. Der deutsche Wohnungsbestand altert, und mit ihm wachsen die Barrieren. Doch es gibt gute Nachrichten: Die **Barrierereduzierung** im Bestand ist kein unmögliches Unterfangen mehr. Im Gegenteil, sie wird staatlich gefördert und technisch gut dokumentiert. In diesem Artikel klären wir auf, worauf es bei Türbreiten, Schwellen und Aufzügen wirklich ankommt - ganz ohne juristisches Fachchinesisch.

Warum Barrierereduzierung jetzt wichtiger ist denn je

Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. Laut dem Statistischen Bundesamt waren im Jahr 2023 nur 28,4 % der Wohnungen in Deutschland barrierefrei oder zumindest barrierearm gestaltet. Noch alarmierender: 55,3 % der über 65-Jährigen leben in Wohnungen ohne barrierefreie Zugänge. Mit der demografischen Entwicklung wird dieser Bedarf bis 2030 um weitere 37 % steigen. Es geht also nicht nur um Inklusion als moralisches Gebot, sondern um eine praktische Notwendigkeit für Millionen Haushalte.

Doch warum scheitern so viele Sanierungsprojekte? Die KfW-Bank berichtet in ihrem Jahresbericht 2023, dass 78 % der Anträge auf Fördermittel zur Barrierereduzierung abgelehnt wurden. Der Hauptgrund? Die Mindeststandards wurden nicht korrekt umgesetzt. Oft fehlt das Wissen darüber, welche Normen greifen und wo Kompromisse möglich sind. Hier liegt der Schlüssel zum Erfolg: Richtiges Planen vor dem ersten Spatenstich.

Türbreiten: Mehr als nur ein paar Zentimeter

Türbreiten im Bestand sind ein kritischer Faktor für die Nutzbarkeit von Wohnraum durch Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Die lichte Weite entscheidet darüber, ob ein Rollstuhl überhaupt passt.

Die Frage nach der richtigen Türbreite ist oft ein Kampf zwischen Ideal und Realitätscheck. Die Stadt Hannover hat in ihren „Mindeststandards Barrierereduzierung im Wohnungsbestand“ vom März 2017 klare Vorgaben gemacht: Hauseingangstüren müssen eine Durchgangsbreite von mindestens 0,90 Metern (90 cm) aufweisen. Klingt einfach, ist im Altbau aber häufig eine Baustelle für sich.

In der Praxis zeigt sich, dass die Umstellung auf 90 cm breite Türen in bestehenden Gebäuden oft tiefgreifende bauliche Eingriffe erfordert. Die KfW-Bank dokumentierte, dass 63 % der geförderten Projekte zusätzliche Kosten von durchschnittlich 8.200 € nur für diese Erweiterung hatten. Warum dieser Aufwand? Ein moderner Elektrorollstuhl hat eine Breite von 75 bis 80 cm. Bleiben nur 10 bis 15 cm Spielraum pro Seite, ist das Fahren stressig und unfallträchtig. Bei 80 cm Türbreite, wie sie manche älteren Normen noch zulassen, ist das Einfahren für viele Nutzer faktisch unmöglich.

  • Hauseingang: Mindestdurchgangsbreite 90 cm.
  • Kraftaufwand: Manuell betätigte Türen dürfen maximal 25 Newton Kraft zum Bewegen des Blattes erfordern. Beschläge dürfen ein Drehmoment von 2,5 Nm nicht überschreiten.
  • Bewegungsfläche innen: Mindestens 1,20 x 1,20 Meter freier Raum hinter der Tür.

Vergessen Sie nicht die Höhe. Die lichte Türhöhe muss mindestens 200 cm betragen. Für großwüchsige Menschen fordert die DIN 18040 sogar eine nutzbare Mindesthöhe von 220 cm über Verkehrsflächen. Eine niedrige Tür zwingt einen Rollstuhlfahrer dazu, den Kopf einzuziehen - ein Sicherheitsrisiko und ein Komfort-Desaster.

Schwellen und Wege: Der unsichtbare Feind

Eine breite Tür nützt wenig, wenn man davor stolpert. Schwellen sind einer der häufigsten Unfallherde im Alltag. Die Deutsche Rentenversicherung stellte in einer Studie aus November 2023 fest, dass 41 % der Seniorenhaushalte in Deutschland weiterhin Schwellen am Wohnungszugang haben. Diese kleinen Hindernisse tragen zu 28 % aller Sturzunfälle bei Senioren bei. Das ist ein vermeidbares Risiko.

Die Regel ist streng: Wege zu Gebäuden und Wohnungen müssen schwellen- und stufenlos sein. Ist das baustrukturell nicht machbar, etwa bei einem Kellerzugang oder einem hohen Sockelgeschoss, kommen technische Lösungen ins Spiel. Rampen oder Hebeeinrichtungen müssen installiert werden. Wichtig dabei: Rampen müssen breit sein, nur wenig ansteigen und beidseitige Handläufe besitzen. Der Belag muss rutschhemmend und fest sein. Lose Steine oder unebene Pflaster sind hier tabu.

Auch die Bewegungsflächen spielen eine Rolle. Vor Fahrschachttüren muss sich ein Bereich von mindestens 150 cm Breite und 150 cm Tiefe befinden. Dieser Raum ermöglicht es, sich zu wenden und sicher in den Aufzug zu fahren. Ohne diesen Platz bleibt der beste Aufzug ungenutzt.

Nahtloser Übergang ohne Stufe am Gebäudeeingang

Aufzüge: Das Durcheinander der Normen

Vergleich der Aufzugstypen nach DIN EN 81-70 und DIN 18040
Merkmal DIN EN 81-70 (Bestand) DIN 18040-1 (Goldstandard)
Lichte Türbreite Typ 1: 80 cm
Typ 2+: 90 cm
Empfehlung: 90 cm+
Kabinengröße (BxT) Typ 2: 1,10 m x 1,40 m Rollstuhl-Stellfläche: 1,30 m x 0,70 m + Begleitperson
Nutzungsmöglichkeit Typ 1: Nur alleiniger Rollstuhlnutzer Typ 2+: Rollstuhl + Begleitperson möglich
Anwendungskontext Enge Bestandsbauten Neubau & umfassende Sanierung

Wenn es um Aufzüge geht, herrscht in der Baubranche oft Verwirrung. Experten sprechen von einer „babylonischen Sprachverwirrung“. Zwei Hauptnormen konkurrieren miteinander: die DIN EN 81-70 und die DIN 18040-1. Dr. Markus Wiesner, Leiter des Referats für Barrierefreiheit bei der Landesregierung NRW, warnte bereits im März 2024 davor, dass diese fehlende Harmonisierung Planer und Bauherren unsicher macht.

Die DIN EN 81-70 (Ausgabe 2022-12) ist pragmatisch für den Bestand. Sie definiert fünf Aufzugstypen. Der Typ 1 erlaubt eine lichte Türbreite von nur 80 cm. Das klingt knapp, ist aber für enge Treppenhäuser in Altbauten oft die einzige Option. Allerdings gilt: Ein solcher Aufzug ist nur für Rollstuhlfahrer ohne Begleitperson gedacht. Moderne Elektrorollstühle sind oft 75-80 cm breit. Bei 80 cm Türöffnung bleibt kaum Luft zum sicheren Einfahren. Die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik (DGGT) bestätigt: Nur 57 % der Rollstuhlfahrer bewerten 80 cm als ausreichend. Bei 90 cm steigt die Zufriedenheit auf 92 %.

Die DIN 18040-1 ist strenger. Sie sieht eine Stellfläche für einen Standardrollstuhl mit 1,30 m Länge und 0,70 m Breite vor. Rechnet man das in die Kabine eines Aufzugs vom Typ 2 (1,10 m x 1,40 m) hinein, bleiben für eine Begleitperson laut Berechnungen von bfb-barrierefrei-bauen.de gerade mal 10 cm Tiefe übrig. In Schulen, wo Aufsichtspflicht besteht, ist ein Alleinfahrbetrieb oft nicht erlaubt. Dort ist erst ab Typ 3 eine echte Nutzung möglich.

Die Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen NRW (VV TB NRW), aktualisiert im Oktober 2023, versucht hier Abhilfe zu schaffen. Sie führt die DIN 18040 Teil 1 und 2 verbindlich als anerkannte Regeln der Technik ein. Wer heute baut oder saniert, sollte sich an der DIN 18040 orientieren, auch wenn die DIN EN 81-70 technisch weniger fordert. Langfristig zahlt sich der höhere Standard aus.

Förderung und Kosten: Wie Sie finanziell entlastet werden

Barrierereduzierung kostet Geld, aber Sie müssen die Rechnung nicht allein bezahlen. Die KfW-Bank förderte 2023 insgesamt 142.500 Maßnahmen mit einem Volumen von 1,28 Milliarden Euro. Das ist ein Plus von 18,7 % gegenüber dem Vorjahr. Die Nachfrage steigt, und die Fördergelder folgen.

Seit 2023 erhöht die KfW die Zuschüsse für den Abbau von Barrieren in selbst genutzten Mietwohnungen und Wohneigentum um 15 %. Pro Wohneinheit können Sie nun bis zu 6.200 € erhalten. Aber Achtung: Die Förderung ist an strenge Auflagen geknüpft. Die KfW empfiehlt eine Planungsphase von mindestens vier bis sechs Wochen vor Beginn der Arbeiten. Nutzen Sie diese Zeit, um alle Normen zu prüfen und ein qualifiziertes Gutachten einzuholen. So vermeiden Sie teure Nachbesserungen und Ablehnungen.

Planen Sie zudem mit Pufferkosten. Wenn Sie Türöffnungen verbreitern, stoßen Sie oft auf tragende Wände oder veraltete Elektroinstallationen. Rechnen Sie mit zusätzlichen 5-10 % Ihres Budgets für unerwartete bauliche Gegebenheiten.

Barrierefreier Aufzug mit Platz für Rollstuhl und Begleiter

Checkliste für Ihre Planung

Bevor Sie den Architekten oder Handwerker beauftragen, gehen Sie diese Punkte durch:

  1. Türmaße messen: Ist die lichte Weite der Haustür mindestens 90 cm? Falls nein, prüfen Sie, ob die Mauerstärke reduziert oder die Tür versetzt werden kann.
  2. Schwellen identifizieren: Gibt es Stufen am Eingang? Können sie durch Rampen (Gefälle max. 1:20) ersetzt werden?
  3. Aufzug prüfen: Passt Ihr Rollstuhl (oder derjenige Ihrer Mieter/Nachbarn) bequem rein? Ist die Kabine tief genug für eine Wende (mindestens 1,40 m Tiefe)?
  4. Bewegungsflächen sichern: Sind vor Türen und im Flur mindestens 1,20 x 1,20 m frei?
  5. Förderantrag stellen: Kontaktieren Sie frühzeitig die KfW oder ein Beratungscenter für Behindertenfragen.

Zukunftsausblick: Wo stehen wir 2030?

Die Politik treibt das Thema voran. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen plant, dass bis 2030 alle öffentlich zugänglichen Gebäude und bis 2040 alle neu vermieteten Wohnungen den Anforderungen der DIN 18040 entsprechen sollen. Der Bestand soll schrittweise angepasst werden. Parallel arbeitet das Deutsche Institut für Normung (DIN) an einer Harmonisierung der widersprüchlichen Normen. Ziel ist es, die Unsicherheit für Bauherren zu nehmen.

Die Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik fordert bereits jetzt Türbreiten von 95 cm für neue Aufzugsinstallationen, um mit der nächsten Generation von Elektrorollstühlen kompatibel zu sein. Wer heute saniert, sollte diesen Trend im Auge behalten. Eine Tür, die heute genau 90 cm misst, könnte in zehn Jahren schon wieder eng wirken. Investieren Sie in Langlebigkeit.

Was ist der Unterschied zwischen DIN 18040 und DIN EN 81-70?

Die DIN 18040-1 ist der anspruchsvollere Standard für barrierefreies Bauen und dient oft als Goldstandard für Neubauten und umfassende Sanierungen. Die DIN EN 81-70 ist eine europäische Norm speziell für Aufzüge, die im Bestand oft geringere Anforderungen (z.B. 80 cm Türbreite beim Typ 1) zulässt, um bauliche Einschränkungen in Altbauten zu berücksichtigen. Die VV TB NRW führt die DIN 18040 jedoch verbindlich ein, was sie in vielen Fällen zur maßgeblichen Vorgabe macht.

Wie viel kostet die Verbreiterung einer Türe im Bestand?

Die Kosten variieren stark je nach baulicher Situation. Laut KfW-Daten liegen die zusätzlichen Kosten für die Erweiterung auf 90 cm durchschnittlich bei 8.200 €, da oft tragende Strukturen verändert oder neue Zargen eingemauert werden müssen. Einfache Austauschmaßnahmen sind günstiger, strukturelle Eingriffe teuer.

Kann ich für Barrierereduzierung im Bestand KfW-Förderung bekommen?

Ja, die KfW fördert Maßnahmen zur Barrierereduzierung in selbst genutztem Wohneigentum und Mietwohnungen. Seit 2023 beträgt der maximale Zuschuss 6.200 € pro Wohneinheit. Wichtig ist eine sorgfältige Planung vor Projektstart, da 78 % der Anträge wegen falscher Umsetzung der Standards abgelehnt werden.

Ist eine Aufzugstür von 80 cm breit genug?

Für moderne Elektrorollstühle (Breite 75-80 cm) ist 80 cm Türbreite sehr knapp und oft unpraktisch. Die DGGT stuft 80 cm nur in 57 % der Fälle als ausreichend ein. 90 cm werden von 92 % der Nutzer als gut bewertet. Im Bestand ist 80 cm oft der Kompromiss, aber 90 cm ist der empfohlene Standard für echte Nutzbarkeit.

Müssen alle Wege schwellenfrei sein?

Ja, die Mindeststandards fordern schwellen- und stufenlose Wege. Ist dies baulich nicht möglich, müssen Niveauunterschiede durch Rampen oder technische Fördersysteme überbrückt werden. Rampen müssen beidseitige Handläufe und einen rutschhemmenden Belag haben.