Wenn jemand das Nießbrauchrecht, das Recht, eine Immobilie zu nutzen und deren Erträge zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein. Auch bekannt als Nutzungsrecht, ist es eine rechtliche Vereinbarung, die oft im Erbfall oder bei Vermietung entsteht. Dann entsteht eine steuerliche Verpflichtung: die Nießbrauchsteuer, die Einkommensteuer auf die wirtschaftlichen Vorteile, die der Nießbrauchsberechtigte aus der Immobilie zieht. Das ist kein separates Steuerprodukt, sondern ein Teil der Einkommensteuer – und viele verstehen es falsch. Wer eine Wohnung vermietet, aber nicht der Eigentümer ist, zahlt Steuern auf die Miete. Wer ein Haus nutzt, ohne zu kaufen, zahlt auf den Wert der Nutzung. Es geht nicht um den Verkaufswert, sondern um den Nutzen.
Das Erbrecht, das regelt, wie Vermögen nach dem Tod verteilt wird. spielt eine zentrale Rolle. Oft wird ein Nießbrauchrecht dem Überlebenden eingeräumt – etwa dem Ehepartner – während das Eigentum an die Kinder geht. Der Ehepartner darf wohnen, die Miete einnehmen, den Garten nutzen. Doch er muss die Steuern zahlen. Die Immobilienvermietung, die Nutzung einer Immobilie zur Erzielung von Mieteinnahmen. ist hier der Auslöser. Der Finanzamt berechnet den steuerpflichtigen Wert anhand der sogenannten Verkehrswertmethode – also wie viel eine ähnliche Wohnung im Markt mieten würde. Das ist kein Schätzwert, sondern eine rechnerische Grundlage, die oft höher liegt als die tatsächliche Miete. Wer nur 500 Euro Miete bekommt, kann trotzdem auf 800 Euro versteuert werden. Das ist üblich, aber nicht immer bekannt.
Es gibt keine Pauschale, keine pauschale Befreiung. Selbst wenn Sie das Haus nur für sich nutzen – ohne Miete – zahlen Sie eine sogenannte Sollmiete. Die wird vom Finanzamt anhand von Mietspiegeln und regionalen Daten berechnet. Wer das nicht versteht, riskiert Nachzahlungen, Zinsen, sogar Strafen. Die meisten Menschen denken, wenn sie nicht der Eigentümer sind, sind sie steuerfrei. Das ist ein gefährlicher Irrtum. Die Steuerpflicht entsteht mit dem Nutzen, nicht mit dem Besitz. Und sie bleibt bestehen, solange das Nießbrauchrecht gilt – egal ob 5 Jahre oder 20.
Was viele nicht wissen: Sie können die Kosten für Instandhaltung, Versicherung oder Heizung absetzen. Aber nur, wenn sie direkt mit der Nutzung zusammenhängen. Ein neues Dach? Absetzbar. Ein neuer Küchenumbau für Ihre private Nutzung? Nicht absetzbar. Die Grenzen sind klar, aber oft unklar geregelt. Wer hier falsch rechnet, verliert Geld. Und wer glaubt, dass das Finanzamt das nicht prüft, irrt. Die Daten aus Grundbüchern, Mietverträgen und Steuererklärungen werden automatisch abgeglichen.
In den folgenden Artikeln finden Sie konkrete Beispiele, wie Nießbrauchrechte in der Praxis funktionieren – von der Erbfolge über die Vermietung bis zur steuerlichen Abwicklung. Wir zeigen, wie Sie die Steuerlast reduzieren, welche Unterlagen Sie brauchen und warum ein Notar nicht immer alles klären kann. Es geht nicht um Theorie. Es geht darum, dass Sie nicht mehr zahlen, als Sie müssen – und dass Sie Ihre Rechte kennen, bevor es zu spät ist.
Der Nießbrauch reduziert die Schenkungs- und Erbschaftssteuer bei Immobilienübertragungen erheblich. Erfahren Sie, wie der Wert berechnet wird, warum er besser ist als ein Wohnrecht und welche Fehler Sie vermeiden müssen.
ganzer Artikel