Wenn du eine Ausnahmegenehmigung, eine offizielle Erlaubnis, die von den Bauvorschriften abweicht, um ein Projekt trotz Nichterfüllung der Standardregeln durchzuführen. Auch bekannt als Bauausnahme, ist sie oft der einzige Weg, um deine Wünsche umzusetzen – etwa wenn du eine Brandschutztür nicht an der vorgeschriebenen Stelle einbauen kannst oder deine Fenster größer werden sollen, als die Norm erlaubt. Viele denken, eine Ausnahmegenehmigung ist ein Luxus für Reiche oder eine bürokratische Hürde. Aber das stimmt nicht. In Österreich ist sie ein normaler Teil des Baualltags – besonders bei Sanierungen, historischen Gebäuden oder individuellen Lösungen wie maßgeschneiderten Türen oder Toren.
Was du brauchst, hängt von deinem Projekt ab. Wenn du eine Brandschutztür, eine spezielle Tür, die bei einem Brand für mindestens 30 bis 90 Minuten Feuer und Rauch aufhält und als Fluchtweg dient. Auch bekannt als Feuerschutztür, ist sie in Treppenhäusern, Kellerausgängen oder zwischen Wohn- und Gewerberäumen Pflicht. nicht an der vorgesehenen Stelle einbauen willst – etwa weil deine Wohnungslage es nicht zulässt – brauchst du eine Ausnahmegenehmigung. Genauso bei Fenstern: Wenn du größere Öffnungen willst, als die Energieeinsparverordnung erlaubt, oder bei Toren, die nicht den standardisierten Abmessungen entsprechen. Die Behörden prüfen dann, ob die Sicherheit trotz Abweichung gewahrt bleibt – etwa durch zusätzliche Brandschutzmaßnahmen oder bessere Dämmung woanders.
Du musst nicht alleine durch den Prozess. Viele Bauherren scheitern nicht am Gesetz, sondern an der falschen Antragstellung. Die Behörden lehnen Anträge oft ab, weil die Begründung zu vage ist. Du musst klar sagen: Warum ist die Standardlösung nicht machbar? Was bringt deine Lösung? Und wie stellst du sicher, dass die Sicherheit nicht leidet? Ein guter Schreiner oder Architekt hilft dir dabei – besonders wenn du auf Holzprodukte wie Türen oder Tore aus nachhaltigen Materialien setzt, wie wir das bei Fenster, Türen und Tore Meisterschmiede tun. Es geht nicht nur ums Aussehen – es geht um Rechtssicherheit.
Und hier kommt ein wichtiger Punkt: Eine Ausnahmegenehmigung kann dich auch zu Fördermitteln berechtigen. Wenn du deine Sanierung mit einer Abweichung von der Norm so gestaltest, dass sie energieeffizienter wird – etwa durch größere Fenster mit besserer Isolierung – kannst du unter Umständen BAFA oder KfW-Förderung beantragen. Aber Achtung: Doppelförderung ist verboten. Du musst genau dokumentieren, was du änderst und warum. Die richtige Ausnahmegenehmigung macht dich nicht zum Rebell – sie macht dich zum klugen Bauherren.
Immer wieder sehen wir Kunden, die monatelang warten, weil sie nicht wussten, wo sie anfangen. Andere bauen einfach los – und bekommen später eine Abnahme-Verweigerung. Das kostet Zeit, Geld und Nerven. Die Lösung ist einfach: Kläre früh, ob du eine Ausnahmegenehmigung brauchst. Frag bei der Gemeinde nach, was in deinem Bezirk gilt. Lass dich von einem Fachmann beraten – nicht von einem Verkäufer, der nur ein Produkt verkaufen will. Wir haben seit über 20 Jahren mit genau solchen Fällen zu tun: Türen, die nicht in die Norm passen, Tore, die aus historischen Gründen anders sein müssen, Fenster, die mehr Licht bringen sollen, aber trotzdem den Vorschriften genügen. Wir wissen, wie man das macht – und wie man es rechtssicher macht.
Unten findest du Artikel, die dir zeigen, wie du Fördermittel richtig kombinierst, wann eine Brandschutztür Pflicht ist, wie du Sanierungskosten realistisch kalkulierst und wie du den Einbau von Türen mit Zarge planst – alles mit Fokus auf das, was wirklich zählt: deine Sicherheit, dein Budget und deine Rechte als Bauherr.
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